Broschüre mit näheren Informationen
Sich mal so richtig „durchchecken“ lassen ist ein immer öfter geäußerter Wunsch. Es ist begrüßenswert und sinnvoll Gesundheit zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen oder sie möglichst früh zu erkennen. Aus diesem Grund bieten die gesetzlichen Krankenkassen u.a. folgende Vorsorgeuntersuchungen an:
"Check 35" - "Hautcheck" – „Darmkrebs-Vorsorge“ – „urologische Vorsorge“ – „gynäkologische Vorsorge“
Der „Check 35“ (ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre) erfolgt in der Regel beim Hausarzt und beinhaltet neben einer ausführlichen Befragung (Anamnese), Untersuchungen auf Blutzucker und Cholesterin, Urinstatus und eine körperliche Untersuchung.
Diese Check-Untersuchung lässt sich nach ausführlicher persönlicher Beratung häufig sinnvoll durch sogenannte IGeL-Leistungen ergänzen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Am Empfang halten wir für Sie ausführliche Informationsmateriel zu den individuellen Gesundheitsleistung unserer Herz-Kreislauf-Praxis bereit, im Folgenden ein Auszug der häufigsten Leistungen:
Carotisdopplersonographie mit Messung der IMD (Intima-Media-Dicke)
Hierbei werden Ablagerungen und Verengungen der hirnversorgenden Arterien am Hals festgestellt,
Diese Untersuchung dient als „Fenster“ zur Betrachtung des allgemeinen Gefäßzustandes des Körpers und damit zur Beurteilug über das Vorliegen oder die Neigung zu einer Arterienverkalkung.
Mit zunehmender Veränderung und Verdickung der „Gefäßinnenhaut“ ( Intima-Media-Dicke ) steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Herztod. Dieses Risiko kann durch die Messung der Intima-Media-Dicke abgeschätzt werden.
Bauchaorta
Farbdoppleruntersuchung der großen Bauchschlagader und der Seitenäste. Veränderungen der Gefäßwand oder sackförmige Erweiterungen (Aneurysma) gehen mit einem erhöhten Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Herztod. Dieses Risiko kann durch die Messung abgeschätzt werden.
IGeL-Leistungen
gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen, werden vom Patienten gewünscht (nachgefragt), und sollen ärztlich empfehlenswert, zumindest aber ärztlich vertretbar sein. Den Informationsflyer der Bundesärztekammer zum Thema IGeL downloaden: www.bundesaerztekammer.de/downloads/IGeL_web_2008_03_19.pdf
www.bnk.de/images/PDF/IGeL_Patientenflyer.pdf
Die Gebühren werden uns vom Gesetzgeber vorgeschrieben und entsprechen dem 1 - 2,3 fachen Satz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).